Die Wohnbeihilfe soll Wohnen leistbarer machen. Die Regeln des Landes Oberösterreich sind aber kompliziert. Die AK hilft auf digitalem Weg.
Es wäre erfreulich, würden immer weniger Menschen Wohnbeihilfe brauchen. Tatsächlich geht der Trend in die andere Richtung. Einerseits steigen Mieten und Betriebskosten durch die Teuerung der vergangenen Jahre. Andererseits bleiben Voraussetzungen für und die Höhe der Wohnbeihilfe so gut wie gleich. Dazu kommt, dass immer weniger Anspruchsberechtigte tatsächlich um die Wohnbeihilfe ansuchen. So ist die Zahl der Bezieher:innen seit 2013 um mehr als ein Viertel gesunken.
Berechnung bisher viel zu kompliziert
Es spielt wohl mit, dass laut AK Wohnzufriedenheitsindex rund 40 Prozent der Befragten mit der Verständlichkeit der Regeln für die Wohnbeihilfe unzufrieden sind. Dabei könnten aus Sicht der Arbeiterkammer einige Maßnahmen ergriffen werden, um die Situation einfacher zu machen. Ein Ansatz ist, die Wohnbeihilfe endlich technologisch ins 21. Jahrhundert zu heben. Nach wie vor ist die Berechnung hoch kompliziert. Das Land Oberösterreich stellt bis heute keine digitale, gut aufbereitete Möglichkeit zur Verfügung, um die Beihilfe vorab zu berechnen. Dazu kommt die große Zahl verlangter Unterlagen. All das hält viele Menschen davon ab, den Antrag überhaupt zu stellen. Genau hier setzt eine neue Entwicklung der Arbeiterkammer Oberösterreich an. Die Expertinnen und Experten haben für den Sozialratgeber Chatbot des Landes Oberösterreich einen Prompt entwickelt. Ein Prompt ist eine Anweisung oder Frage, die man einer Künstlichen Intelligenz (KI) gibt, um sie zu einer bestimmten Aufgabe oder Antwort zu bewegen.
Chatbot informiert vorab über voraussichtliche Höhe
Anhand durchdachter Fragen können jene, die Wohnbeihilfe beantragen möchten, die notwendigen Unterlagen zusammenstellen und danach im Prompt alle wesentlichen Informationen eingeben. Der Sozialratgeber Chatbot informiert dann über die voraussichtliche Höhe der Wohnbeihilfe. Alle Infos und den Prompt können AK-Mitglieder auf ooe.arbeiterkammer.at/wohnbeihilfeberechnen abrufen. Wichtig: Die Angaben der KI sind eine erste Schätzung. Die tatsächliche Höhe wird ausschließlich vom Amt der Oberösterreichischen Landesregierung als zuständiger Behörde geprüft und festgestellt.