Erfolgreich gewehrt: „Man muss sich nicht alles gefallen lassen!“

Der Familienzeitbonus unterstützt jene, die sich nach der Geburt ganz ihrer Familie widmen. Doch die ÖGK wollte nicht zahlen. Die AK half – mit Erfolg.

Groß war die Freude bei Matthias Diabl, als seine Tochter im Mai 2022 zur Welt kam. Er hatte seinem Arbeitgeber bereits vor Monaten mitgeteilt, dass er den „Papamonat“ in Anspruch nehmen wolle. Gleich nach der Geburt beantragte er dazu den Familienzeitbonus, um weiterhin finanziell abgesichert zu sein.

Gemeinsamer Wohnsitz ist entscheidend

Die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) lehnte den Antrag zur Gänze ab. Sie stellte fest, dass der
Familienvater, die Mutter und die Tochter noch nicht am gleichen Hauptwohnsitz gemeldet waren,
als der Antrag gestellt wurde. Das Gesetz schreibt jedoch einen gemeinsamen Haushalt vor. Matthias
Diabl kam es jedoch seltsam vor, dass die ÖGK auch für jene Tage keinen Familienbonus auszahlen wollte, an denen die Tochter dann im gemeinsamen Haushalt gemeldet war. „Ich war schon verwundert, dass die ÖGK sich hier so kompliziert anstellt“, sagt Diabl. Als seine Beschwerde bei der Gesundheitskasse nicht zum gewünschten Erfolg führte, wandte er sich an die Arbeiterkammer. Für Sozialrechts-Expertin Patricia Pfatschbacher von der AK Oberösterreich, war klar: „Liegt keine gemeinsame hauptwohnsitzliche Meldung vor, besteht kein Anspruch auf den Bonus.“ Aber für die Zeit, in dem ein gemeinsamer Haushalt bestanden hat, steht Herrn Diabl laut Rechtssprechung des Obersten Gerichtshofes der Anteil am Familienzeitbonus zu.

Arbeiterkammer erkämpft Nachzahlung für Familie

Sie klemmte sich hinter den Fall und erhob für den Familienvater Klage vor dem Arbeits- und Sozialgericht für den Zeitraum, in dem die Voraussetzungen gegeben waren. Das Gericht gab dem Familienvater schließlich recht. Immerhin war der gemeinsame Wohnsitz nur für ein paar wenige Tage nicht gegeben. In Summe bekam er für die Zeit, in der alle im gemeinsamen Haushalt gemeldet waren, den entsprechenden Anteil von rund 450 Euro nachbezahlt. „Man muss sich nicht alles gefallen lassen“, sagt Matthias Diabl. Es zahle sich aus, für seine Rechte und damit auch für die Rechte aller Betroffenen aufzustehen. Denn: „Es kommt immer wieder vor, dass Leistungen zu Unrecht vorenthalten werden“, erklärt Patricia Pfatschbacher.