Die Inflationsrate als Maß ist vielen Menschen bekannt. Weniger bekannt ist die „Rollierende Inflation“. Dieses besondere Inflationsmaß wird bei Verhandlungen von Kollektivverträgen angewendet.
Dabei addiert man die letzten zwölf Inflationsraten und dividiert die Summe durch zwölf. Das ist gut und gerecht, denn mit den vorliegenden Inflationsraten verhandelt man auf Basis von Daten. Alles andere wäre ein Ratespiel oder ein Blick in die Kristallkugel. Denn die Zukunft kennt keiner. Schließlich sollen Lohnverhandlungen in Österreich aus Arbeitnehmersicht zumindest die zurückliegenden Preissteigerungen abdecken. Das ist eine gut etablierte Praxis. Daran zu rütteln, bedeutet Irritationen.
Der Beitrag erschien im AK-Report 1/2024.